Am 02.12.2016 wurde in der Nacht zum Donnerstag die Ali Paşa Moschee in Quickborn mit Farbbomben angegriffen.
Zwischen Mitternacht und 08.00 Uhr morgens attackierten unbekannte Täter die Moschee in der Bahnhofstraße mit gelben, roten und grünen Farbbomben. Zudem wurden auf die Außenfassade mehrere Schriftzüge in Schwarz geschrieben, unter anderem das Wort „Intikam“, welches auf Deutsch „Rache“ bedeutet. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf