Am 03.05.2015 wurde in die Krefelder Merkez Gemeinde eingebrochen. Der unbekannte Täter gelangte zwischen 3 und 4 Uhr morgens durch ein Fenster in das Gebäude. Der Täter entwendete den Beamer und eine EC-Karte. Zudem habe der Täter Schaden in unbekannter Höhe angerichtet. Monate später wurde ein Fahndungsfoto des Täters veröffentlicht. Laut RP Online sei dieser zumindest am Oberkörper unbekleidet gewesen und hätte kurzgeschorenes Haar gehabt. Das Tatmotiv sei unklar. Weitere Angaben zum Fall sowie weitergehende Ermittlungen und der Verlauf des Falles sind nicht bekannt. Die betroffene Gemeinde geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf