Die DITIB-Moschee in Velbert erhielt am 25.05.2023 einen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“. Der Brief enthielt die Aufschrift „Kill all Islam – Dauert nicht mehr lange“, sowie ein Hakenkreuz. Am 18.05.2023 erhielt eine Moschee in Göttingen einen identischen Brief.
Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/27/weitere-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief-mit-nsu-2-0/
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf