Am 09.05.2021 wurden vor der Ulu Moschee (DITIB) in Neumünster Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben. Ein unbekannter Mann, der vor der Moschee laute Musik hörte, wurde von den Gemeindemitglieder gebeten die Musik leiser zu drehen. Daraufhin kam es zur Streitigkeiten zwischen dem Mann und den Mitgliedern der Moschee. Kurz darauf ging der Mann. Jedoch kam er kurze Zeit später mit einer Schreckschusspistole zurück und schoss 4-5 mal. Die Polizei nahm daraufhin den Mann fest, ließ ihn jedoch nach ein paar Stunden wieder frei. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.10.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 03.11.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 29.07.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Erpressung § 253 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 15.10.2020 gegen 02:15 Uhr wurde ein Brandanschlag auf die DITIB Ulu Moschee in Itzehoe verübt. Unbekannte Personen setzen die Blätter, welche an der Außentür ausgehangen waren, mit einem Feuerzeug in Brand. Auf den Blättern waren Regeln zu den Corona-Schutzmaßnahmen abgebildet. Der Brand weitete sich nicht aus. Die Außentür und die davor liegende Matte wurden beschädigt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Ulu Moschee war auch schon vor zwei Jahren Ziel eines Angriffs. Am 11.03.2018 wurden die Fenster der Moschee eingeschlagen.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 29.08.2019 in Schleswig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.