Am 03.02.21 wurde die Außenfassade der Dresdener Fatih Moschee (DITIB) beschmiert. Unbekannte Täter malten eine gelb-rot-grüne „Flagge“ auf die Fassade und schrieben auf die rechte und linke Seite davon „Biji ypg“ (übersetzt: hoch lebe die ypg). Die Gemeindemitglieder bemerkten die Schmiererei am Morgen und informierten sofort den Vorstand, welcher wiederum die Polizei benachrichtigte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Moschee war am 26.09.2016 Ziel eines Sprengstoffanschlags. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 02.07.2020 in Riesa zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu 1 Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 20.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 21.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 30.08.2019 in Glauchau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.