Am 03.11.2023 kam es in Düsseldorf laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Köln kam es am 03.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Essen kam es am 05.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Hamm kam es am 13.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)

Am Abend des 27.05.2024 wurde in die Iserlohner Moschee der IGMG eingebrochen. Einen Sachschaden gab es an der Hintertür der Moschee, die Innenräume und Eigentümer der Moschee blieben dabei unversehrt. Es wurden jedoch Bierflaschen und Zigaretten gefunden. Die Polizei geht nicht von einer politisch motivierten Kriminalität aus. Die Ermittlungen laufen. Bildquelle: camiahaber