Am Abend des 27.05.2024 wurde in die Iserlohner Moschee der IGMG eingebrochen. Einen Sachschaden gab es an der Hintertür der Moschee, die Innenräume und Eigentümer der Moschee blieben dabei unversehrt. Es wurden jedoch Bierflaschen und Zigaretten gefunden. Die Polizei geht nicht von einer politisch motivierten Kriminalität aus. Die Ermittlungen laufen.
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Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd