Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten.
Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal
In Dresden wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 06.06.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898