Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 12.10.2015 in Schwelm zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 08.10.2015 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.07.2015 in Bonn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 16.01.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.08.2014 wurde in das Gebetsraum eines Kulturvereines in Bielefeld (VIKZ) eingebrochen und in Brand gesetzt. Die unbekannten Täter brachen in die Moschee ein, stahlen aus der Gemeindekasse Geld und zündeten Koranexemplare an. Das Feuer ging auf die Teppiche und die Wandverkleidung rüber. Das Feuer wurde von einem Gemeindemitglied gesichtet, der in der Nähe war. Dieser kontaktierte den Vorsitzenden der Moschee worauf dieser dann die Polizei alarmierte. Die Polizei ging von keinem politisch motivierten Hintergrund aus. Der Angreifer wurde später gefasst. Ihm wurde keine politisch motivierte Straftat vorgeworfen. Es stellte ...