Am 10.09.2015, wurde die Mevlana Moschee in Bielefeld Zielscheibe eines Angriffes einer 25 bis 30 köpfigen Gruppe Jugendlicher. Der Angriff erfolgte gegen 18.00 Uhr. Die Gruppe von Jugendlichen, die weiße Tücher oder Kapuzen trugen, versuchte sich Eintritt in die Moschee zu verschaffen. Dies war jedoch nicht möglich, da einer der Moscheebesucher die Gruppe rechtzeitig bemerkte und das Hauptportal und die Türen verschließen konnte. Die Jugendlichen randalierten auf dem Gelände der Mevlana Moschee. Sie richteten Sachschaden an, zerschlugen Scheiben der parkenden Autos und beschmierten die Fassaden mit Schriften wie „YPG“ und ...
Laut Bundestagsdrucksache 16/9763 kam es am 20.01.2015 in Ratingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.01.2015 wurde die noch im Bau befindliche Süleymaniye Moschee erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffes. Gegen 5 Uhr morgens am Sonntag wurde die Fassade der Süleymaniye Moschee mit Hakenkreuzen und islamfeindlichen Parolen beschmiert. Die Moschee war bereits am 21. Dezember 2014 an mehr als 40 Stellen mit Hakenkreuzen und Nazi-Parolen beschmiert worden. Der Staatsschutz ermittelte wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Quelle: FAIR
Am 12.08.2014, zwischen 05:40 Uhr und 07:20 Uhr, drangen Fremde gewaltsam in die Yeni Moschee in Bielefeld (VIKZ) ein und zerstörten dabei eine Sicherheitskamera. Koranschriften und Meditationsbücher wurden aufeinander gestapelt und angezündet. Der Brand hinterließ einen kleineren Sachschaden. Die Polizei wurde am Dienstagmorgen gegen 07:20 Uhr informiert. Einen politischen oder rechtsmotivierten Hintergrund konnte die Polizei nicht ausschließen. Nach zwei Monaten fasste die Polizei einen Verdächtigen. Es handelte sich um einen 32-Jährigen Mann, der polizeilich bereits bekannt war. Er wurde bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 23.12.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 20.12.2015 in Mönchengladbach zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.