Die Selimiye Moschee (DITIB) in Siegburg wurde am 06.10.2023 Ziel eines Angriffs in Form von Vandalismus. Es kam zu einer hohen Sachbeschädigung. Laut Überwachungskamera soll zu sehen sein, wie Unbekannte die Scheiben am Moscheeeingang mit Steinen einschlagen und anschließend Sticker mit dem Logo der rechtsradikalen Gruppierung LRG („Letzte Rettung Germania“) und der Aufschrift „Wer seine Heimat liebt soll zu uns kommen“ aufkleben. Zwei Tatverdächtige sollen sich daraufhin am Samstag, den 07.10.2023, der Bundespolizei am Berliner Hauptbahnhof gestellt haben. Der Staatsschutz hat jedoch weitere Ermittlungen aufgenommen, da einige Hinweise auf Bezüge ...
Die DITIB Zentralmoschee in Münster erhielt am 27.09.2023 einen islamfeindlichen Brief. Der Brief enthielt eine Karikatur des Propheten Muhammed (s) auf einem Spieß, über welche der Absender sagte, dass er diese verbreiten werde, weil er sie witzig finde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/28/moschee-erhaelt-brief-mit-islamfeindlichem-inhalt/
Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 14.04.2022 erhielt die Sultan Ahmet Moschee des Dachverbandes DITIB einen Drohbrief. Das Schreiben wurde mit Hakenkreuzen und dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In diesem Jahr gab es schon zuvor Angriffe auf die Moschee. Quelle: Dortmunder Zeitung
In der Nacht auf den 10.02.2022 wurde eine DITIB Moschee in Dortmund Ziel von rechtsextremen Schmierereien. Die Eingangstür der Sultan Ahmet Moschee in der Ofenstraße wurde mit einem Hakenkreuz versehen. Es ist bereits das zweite Mal in drei Wochen, dass die Tür so beschmiert wurde. Der Staatschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 11.10.2021 in Menden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.