Beginnend am 25.01.2025 hat eine neonazistische Organisation islam- und fremdenfeindliche Flugblätter in Penzberg verteilt. Auf der Internetseite der Organisation wurde eine Erklärung veröffentlicht, die die Islamische Gemeinde Penzberg e.V. und ihren Imam als Angriffsziel deutlich macht. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle: Rechtsextreme hetzen gegen Muslime in Penzberg
In Türkheim wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 24.08.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 kam es am 10.11.2023 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Pfaffenhofen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011292.pdf
Am 19.01.2024 kam es in Markt Schwaben laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Fatih-Moschee in Thannhausen wurde am Samstag, den 16.03.2024 von Unbekannten verwüstet. Diese beschädigten die Moscheeräume samt ihren Möbeln und beschmierten die Wände großflächig mit grüner Farbe, unter anderem mit Symbolen wie einem Davidstern. Die Täter hinterließen zudem vier Messer an verschiedenen Stellen in der Moschee und entwendeten das Geld in der Spenden-Box, welches sie vorher zerbrachen. Jugendliche der Gemeinde bemerkten den Vorfall als sie zum Tarâwîh-Gebet kamen. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Moschee verwüstet: „Angriff auf unser friedliebendes Zusammenleben“ (augsburger-allgemeine.de)
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262