Am 15.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 04.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Fürth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Bad Tölz kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Regensburg kam es auch am 18.09.2023 zu einem Moscheeangriff. Die Küche von der Ar Rahman Moschee (Islamische Stiftung Regensburg) wurde verwüstet und wurde beschädigt. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.mittelbayerische.de/lokales/stadt-regensburg/nach-attacke-auf-ditib-weitere-moschee-in-regensburg-angegriffen-video-kursiert-im-netz-14359874 Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Am 23.03.2018 wurden an die Wand der Moschee des Deutschsprachigen Muslimkreises Weiden e.V. Blätter mit bedrohendem Inhalt und Hakenkreuzabbildungen angebracht. Die Polizei wurde verständigt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 22.11.2021 in Burgberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.