In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest, gegen die wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt wird.
In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Halle kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)