Am 11.10.2014 wurde ein Brandanschlag auf die Vahdettin Moschee in Bad Salzuflen-Schötmar, verübt. Gegen 2.40 Uhr wurde der Eingang der Vahdetin Moschee, dessen oberen Stockwerke als Wohnungen genutzt werden, in Brand gesetzt. Das Feuer hinderte den Menschen die Flucht nach draußen. Die Feuerwehr musste 8 Menschen aus dem Gebäudekomplex retten. Ein verbrannter Benzinkanister, der am Tatort gefunden wurde, führte die Polizei zu den Tätern im Alter zwischen 21 und 29 Jahren. Die Männer wurden des versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung oder Beihilfe vor Gericht geführt. Einer der Männer (29) wurde als Haupttäter identifiziert. Diesem wurde ein Haftbefehl erlassen. Einige der anderen Täter wurden durch ihr Geständnis und eine Kaution freigelassen. Als Motiv des Haupttäters gaben die Ermittler eine „spontane Radikalisierung“ an. Der Haupttäter habe sich durch die Berichte über Auseinandersetzungen in Syrien zu der Tat hinreißen lassen. Die Männer sollen aus religiös und politisch motivierter Antipathie gegen muslimische und türkische Personen und Einrichtungen gehandelt haben, hieß es in der Anklage.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd