Am 08.03.2018 wurde ein Brandanschlag auf die Moschee (Islamrat/IGMG) in Lauffen am Neckar verübt. Drei Jugendliche bewarfen das Moscheegebäude mit Molotow-Cocktails. Der Imam der Gemeinde, der sich in der Moschee aufhielt, alarmierte die Gemeinde und die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung „in alle Richtungen“. Der Angriff wurde von den Überwachungskameras der Moschee aufgezeichnet. Auf dem Video sind 5 Personen zu sehen, wie sie die Moschee angreifen. Die Polizei nahm die Fahdung nach diesen Personen auf. Im Februar 2019 drei Männer festgenommen und angeklagt.
Die Angeklagten wurden inzwischen wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Jedoch lies die Kammer den Tatvorwurf „versuchter Mord“ fallen. Die Angeklagten gaben als Tatmotiv die türkische Militär-Offensive im syrischen Afrin an.
Einer der Angeklagten erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, der zweite eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und der dritte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf