Am 08.03.2018 wurde ein Brandanschlag auf die Moschee (Islamrat/IGMG) in Lauffen am Neckar verübt. Drei Jugendliche bewarfen das Moscheegebäude mit Molotow-Cocktails. Der Imam der Gemeinde, der sich in der Moschee aufhielt, alarmierte die Gemeinde und die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung „in alle Richtungen“. Der Angriff wurde von den Überwachungskameras der Moschee aufgezeichnet. Auf dem Video sind 5 Personen zu sehen, wie sie die Moschee angreifen. Die Polizei nahm die Fahdung nach diesen Personen auf. Im Februar 2019 drei Männer festgenommen und angeklagt.
Die Angeklagten wurden inzwischen wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Jedoch lies die Kammer den Tatvorwurf „versuchter Mord“ fallen. Die Angeklagten gaben als Tatmotiv die türkische Militär-Offensive im syrischen Afrin an.
Einer der Angeklagten erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, der zweite eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und der dritte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd