Am 19.01.2017 wurde die Bochumer Zentralmoschee (DITIB) angegriffen. In der Nacht zum Donnerstag beschmierten Unbekannte die Außenfassade der Moschee mit politischen Parolen wie „PKK“, „APO“ (kurz für Abdullah Öcalan) und „Intikam“ (türkische Bezeichnung für „Rache“). Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf