In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden.
Quelle: Drucksache 20/4618
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de
Eine Moschee in Hannover wurde am 25.11.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898