Die Neue Moschee (DITIB) in Berlin-Neukölln wurde am 01.03.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Am Samstagabend fand der Moscheevorstand einen mehrseitigen Brief und einen USB-Stick im Briefkasten, welcher Karikaturen und Aufrufe zur Gewalt gegen Muslime enthielt. Die Polizei ermittelt.
Quelle: Karikaturen und Aufruf zu Gewalt: Neuköllner Moschee erhält muslimfeindliche Drohungen
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898