Am dritten Tag des Ramadanfestes (26.05.2020) erhielt die Zentralmoschee (DITIB) in Duisburg einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Minderwertiges Pack von Araber und Türken, ihr seid nur der Müll Europas“. Zudem war in dem Schreiben ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Eine Schreiben mit dem gleichen Inhalt wurde wenige Tage davor an die Muradiye Moschee in Duisburg und die Zentralmoschee in München verschickt.
Zuvor erhielten eine Moschee in Duisburg und eine weitere Moschee in Berlin im Dezember 2019 Briefe mit beleidigenden Inhalten. Unterzeichnet wurden diese ebenfalls mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf