In Bramsche erhielt am 04.08.2023 auch die Eyüp Sultan Moschee einen mit „NSU 2.0“ signierten Drohbrief. Neben Islamfeindlichen Parolen wie „dumm dümmer Islam“ und einem Hakenkreuz enthält der Brief folgende Drohung: „Macht ruhig weiter so und der Tag ist nicht mehr fern an dem wir es mit euch so machen wie wir es mit den Juden gemacht haben.“ Es wurde eine Anzeige erstattet und die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Moschee ...
In Bremen kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Güstrow kam es am 26.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 16.12.2023 wurde die Bielefelder Hicret Moschee Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt mehrere Liferando-Bestellungen mit Hassbotschaften mit Bezug auf den Nahostkonflikt. Die Moschee meldete den Vorfall bei der Polizei und der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 (Anlage 6) wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Unbekannte bestellen Essen mit Hassbotschaften zu Moschee – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf