In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 10.08.2022 in Lüdenscheid zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 21.10.2022 in München zu einem islamfeindlichen Übergriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Offenburg am 11.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771

Foto: Moschee in Moessingen beschmiert © IGMG, bearbeitet by iQ Am Donnerstag den 25.01.24 wurde die IGMG-Moschee in Mössingen (Baden-Württemberg) Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Übergriffs. Zwei Jugendliche beschmierten die Außenfassade der Moschee mit der Parole “Holocaust the Moslems“ und den rechtsextremen Zahlencodes 14/88 und 1161, sowie einem Hakenkreuz. Die 14 steht für „14 Worte“: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern. Die 88 steht für „Heil Hitler“. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich ...
Die Mevlana Moschee (IGMG) in Barnstorf wurde am 26.04.2023 Opfer einer islamfeindlichen Straftat. Diese erhielt ein Drohschreiben, welche mit dem Kürzel NSU 2.0 signiert wurde. Der Brief enthält Aufschriften wie „Kill Islam, Türken raus“ und ein Hakenkreuz. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quellen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf https://www.islamiq.de/2023/04/27/kill-islam-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/