
Am 11.01.2020 wurde gegen 01:00 Uhr in Finnentrop eine Moschee (IGMG/Islamrat) angegriffen. Die Scheiben der Moschee schlugen vier unbekannte Personen ein. Die Polizei wurde verständigt. Der Hagener Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle1 Quelle2
Am 09.07.2019 kam es in Goslar zu einem Angriff auf die IGMG El-Aksa Moschee. Unbekannte Täter schlugen die Scheiben der Moschee ein. Die Gemeinde verständigte die Polizei. Diese nahm den Fall auf. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Am 04.01.2020 wurde die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Münchberg angegriffen. Unbekannte Täter schlugen in der Nacht die Fensterscheibe der Eingangstür mit einem unbekanntem Gegenstand ein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle

Am 31.12.2019 wurde die Al Rahman Moschee in Wesel Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schlugen die Fenster der Moschee ein. Die Polizei wurde gegen 11 Uhr benachrichtigt. Die Mitglieder der Moschee hielten dies zunächst für einen versuchten Einbruch. Dıe Polizei entdeckte jedoch auf dem Garagendach im Innenhof der Moschee Lappen, Glasflaschen, einen Flaschenhals und ein Feuerzeug. Daher geht sie von einer versuchten Brandstiftung aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlung übernommen. Quelle

Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.

Am 10.12.2019 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Gebetsraum der Moschee mit einer klebrigen Masse, die aus Koranseiten und Wasser bestand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Am 19.03.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf die Moschee in Ulm. Quelle