Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898

DITIB Zentralmoschee Duisburg nach Bombendrohung ©️ Facebook, bearbeitet by iQ. In der Nacht zum 24.01.2025 erhielt die Duisburger Zentralmoschee eine Bombendrohung per E-Mail. Unbekannte kündigten einen Sprengstoffanschlag rund um das Gebäude an. Zudem enthielt die Mail hasserfüllte Drohungen gegen Muslime. Am Freitagmorgen wurde das Gelände vonseiten der Polizei abgesperrt und die Moschee evakuiert. Bei den Durchsuchungen kamen Sprengstoffspürhunde zum Einsatz. Nach rund vier Stunden gab die Polizei das Gebäude wieder frei. Etwas Verdächtiges hat die Polizei nicht gefunden. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Mehrere Moscheen in NRW erhalten Bombendrohungen ...

Die Kölner Zentralmoschee erhielt am Freitag, den 24.01.2025 eine Bombendrohung per E-Mail, welche gegen 13:30 Uhr hätte stattfinden sollen. Die Polizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz an der Moschee mit mehreren Streifenwagen, besonders während des Freitagsgebets. Geräumt wurde das Gebäude nicht. Der Staatschutz ermittelt die Hintergründe der Tat. Quelle: Polizei in Köln erhöht Präsenz: Bombendrohung gegen Moschee – Rundschau Online
In Hamburg kam es am 05.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Lingen kam es am 16.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)