Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 30.09.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB “ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich in Herzberg am 21.12.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Am 15.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 01.09.2023 kam es in Wörth laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262