Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 09.12.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Hannover. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn wurde am 08.07.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein unbekannter Täter zündete einen Koran an und warf es vor die Moschee. In der Bundestagsdrucksache 20/92662 wurde der Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262 https://www.ditib-ads.de/Links/Pressannouncement?page=0
In Bad Tölz kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 15.10.2023 wurde erneut ein angezündeter Koran vor die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn geworfen. Der Täter, ein 50 Jahre alter Mann, soll dieselbe Tat auch am 8. Juli verübt haben, bei der ein verbrannter Koran aus einem Fahrzeug auf das Moscheegelände geworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Täter anhand des Fahrzeugkennzeichens, welches auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu erkennen war, ermittelt. Quelle: Mann verbrennt Koran und wirft ihn vor die Moschee – IslamiQ
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 22.09.2021 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 21.12.2020 in Erlangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.