Am 14.03.2017 wurde die Al Rahma Moschee mit Böllern beworfen. Vier Tatverdächtige, davon drei männlich und eine weiblich, im Alter von 30 bis 38 Jahren,befuhren das Grünstück der Moschee mit einem Transporter und bewarfen diesen mit Böllern. Es wurde niemand verletz und es entstand auch kein Sachschaden. Vier Tatverdächtige wurden festgenommen, darunter eine Frau und drei Männer. Die Tatverdächtigen stammen alle aus einem Stendaler Ortsteil.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf