Am 14.03.2017 wurde die Al Rahma Moschee mit Böllern beworfen. Vier Tatverdächtige, davon drei männlich und eine weiblich, im Alter von 30 bis 38 Jahren,befuhren das Grünstück der Moschee mit einem Transporter und bewarfen diesen mit Böllern. Es wurde niemand verletz und es entstand auch kein Sachschaden. Vier Tatverdächtige wurden festgenommen, darunter eine Frau und drei Männer. Die Tatverdächtigen stammen alle aus einem Stendaler Ortsteil.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd