Am 11.11.2016 in der Nacht zum Freitag wurde ein Brandanschlag auf die Dar-Al-Salem-Moschee in Marburg verübt.
Die Tat ereignete sich nach der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht. Der Unbekannte näherte sich der Eingangstür der Moschee, legte eine Tasche ab, entzündete den Inhalt und flüchtete sofort. Es kam zu einer Verpuffung, bei der die äußere Scheibe der Tür zerplatzte. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell löschen und so einen Gebäudeschaden verhindern. Der Schaden lag bei 2.000 Euro.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898