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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Castrop-Rauxel

Veröffentlicht am 19/04/2019 Dokumentationsnummer: NW20160417RE

Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 17.04.2016 in Castrop-Rauxel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

 

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 17.04.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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