Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 14.10.2014 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 10.12.2019 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Gebetsraum der Moschee mit einer klebrigen Masse, die aus Koranseiten und Wasser bestand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Am 19.03.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf die Moschee in Ulm. Quelle
Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung.