Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Die Berliner Sehitlik Moschee wurde am 20.07.2020 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt einen beleidigenden Brief mit antimuslimischem und fremdenfeindlichem Inhalt. Quelle: Moscheeuebergriffe_2020.pdf
Die Kölner Zentralmoschee wurde am 17.07.2020 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt einen beleidigenden Brief mit antimuslimischem und fremdenfeindlichem Inhalt. Quelle: Moscheeuebergriffe_2020.pdf