Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 21.06.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Rostock kam es am 20.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee in Rostock. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 13.09.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Selfkant. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf