Die Albukhary Moschee des Islamischen Vereins Konz e. V. wurde am 31.07.2016 Ziel eines Angriffs.
Gegen 23.05 Uhr wurde die in der Konzer Brunostraße bestehende Moschee von Unbekannten mit Steinen attackiert. Es kam zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, da Fenster, Fassade und Türen beschädigt wurden. Ein islamfeindlicher Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen übernahm deshalb das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität des Polizeipräsidiums Trier.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf