Die Albukhary Moschee des Islamischen Vereins Konz e. V. wurde am 31.07.2016 Ziel eines Angriffs.
Gegen 23.05 Uhr wurde die in der Konzer Brunostraße bestehende Moschee von Unbekannten mit Steinen attackiert. Es kam zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, da Fenster, Fassade und Türen beschädigt wurden. Ein islamfeindlicher Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen übernahm deshalb das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität des Polizeipräsidiums Trier.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd