Am Sonntag, 31.01.2016, wurde ein Brandanschlag auf die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen verübt.
Die Täter warfen am Abend, gegen 21.45 Uhr zwei Molotow-Cocktails in den Innenhof der Moschee in der Lisztstraße. Die Brandsätze richteten keinen Schaden an und erloschen von selbst. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Vermutet wurde ein rassistischer oder islamfeindlicher Hintergrund.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf