Am 09.07.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Herten. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/14898
Folgend auf den Erhalt des Drohbriefs am 05.03.2020 erhielt die Türkisch Islamische Gemeinde in Röthenbach E-Mail mit bedrohlichem und islamfeindlichem Inhalt. Quelle: ADS-DITIB
In Rosenheim kam es am 30.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf