Am 15.07.2024 wurde die Abu Bakr Moschee in Frankfurt zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein 43-jähriger Unbekannte hat das Blumenbeet der Moschee verunstaltet und die Außenwand der Moschee mit Kreide und grüner Farbe beschmiert und beleidigte zudem den Imam. Als die Polizei ihn knapp zwei Stunden später an der Bushaltestelle festnahm äußerte er verfassungswidrige Parolen und zeigte den Hitlergruß.
Quelle: POL-F: 240715 – 0713 Frankfurt – Praunheim: Sachbeschädigung, Beleidigung und … | Presseportal
In Essen kam es am 11.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)