Am 15.07.2024 wurde die Abu Bakr Moschee in Frankfurt zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein 43-jähriger Unbekannte hat das Blumenbeet der Moschee verunstaltet und die Außenwand der Moschee mit Kreide und grüner Farbe beschmiert und beleidigte zudem den Imam. Als die Polizei ihn knapp zwei Stunden später an der Bushaltestelle festnahm äußerte er verfassungswidrige Parolen und zeigte den Hitlergruß.
Quelle: POL-F: 240715 – 0713 Frankfurt – Praunheim: Sachbeschädigung, Beleidigung und … | Presseportal
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Kaiserslautern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898