Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB.
Quelle: Presseportal
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einer islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)