Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB.
Quelle: Presseportal
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Kaiserslautern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898