Am 19.03.2018 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm Ziel eines Anschlags. Gegen 3 Uhr bewarfen die Täter die Moschee mit Molotow-Cocktails. Sie warfen den Brandsatz gegen ein Fenster im Erdgeschoss und setzten einen Teil der Moschee in Brand. Am Tatort wurden später mehrere unbenutzte Molotow-Cocktails gefunden. Während der Tat hielt sich niemand im Gebäude der Moschee auf.
Die Polizei konnte insgesamt sechs Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren als Täter ermitteln.
Das Ulmer Landgericht verurteilte nun drei der Männer wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten. Zwei Männer erhielten Bewährungsstrafen; einer von ihnen kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung davon.
Update 01.12.2019
Vier der Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein. Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs verwarf nun die Revision als unbegründet. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd