Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten.
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Halle kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)