Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten.
Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland.
Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf