Am 11.11.2016 in der Nacht zum Freitag wurde ein Brandanschlag auf die Dar-Al-Salem-Moschee in Marburg verübt.
Die Tat ereignete sich nach der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht. Der Unbekannte näherte sich der Eingangstür der Moschee, legte eine Tasche ab, entzündete den Inhalt und flüchtete sofort. Es kam zu einer Verpuffung, bei der die äußere Scheibe der Tür zerplatzte. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell löschen und so einen Gebäudeschaden verhindern. Der Schaden lag bei 2.000 Euro.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf