Am 11.11.2016 in der Nacht zum Freitag wurde ein Brandanschlag auf die Dar-Al-Salem-Moschee in Marburg verübt.
Die Tat ereignete sich nach der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht. Der Unbekannte näherte sich der Eingangstür der Moschee, legte eine Tasche ab, entzündete den Inhalt und flüchtete sofort. Es kam zu einer Verpuffung, bei der die äußere Scheibe der Tür zerplatzte. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell löschen und so einen Gebäudeschaden verhindern. Der Schaden lag bei 2.000 Euro.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd