Unbekannte verübten in der Nacht zum Freitag, 04.03.2016, einen Anschlag auf das Deutsch-Arabische Kultur- und Bildungszentrum in Borna.
Sie warfen Fensterscheiben der Moschee mit Steinen ein und beschädigten den Gebetsraum mit Beuteln, in denen sich eine rote Substanz befand. Dabei handelte es sich möglicherweise um Blut. Die Höhe des Schadens war noch unklar. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren, und der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898