Unbekannte verübten in der Nacht zum Freitag, 04.03.2016, einen Anschlag auf das Deutsch-Arabische Kultur- und Bildungszentrum in Borna.
Sie warfen Fensterscheiben der Moschee mit Steinen ein und beschädigten den Gebetsraum mit Beuteln, in denen sich eine rote Substanz befand. Dabei handelte es sich möglicherweise um Blut. Die Höhe des Schadens war noch unklar. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren, und der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf