Am 22.01.2018 kam es in Frankfurt am Main zu einem Moscheeangriff. Die Eyyüp Sultan Moschee der Gemeinde DITIB in Frankfurt am Main wurde Ziel einer Schmiererei. Das Tor der Moschee wurde mit den Parolen „PKK“ und „Intikam“ (übersetzt: „Rache“) beschmiert. Dies legt die Vermutung nahe, es könnte sich um SympathisantInnen der PKK handeln. Die Polizei hat sich hierzu nicht näher geäußert.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898