Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 28.02.2020 in Hof zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung, § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 05.04.2020 wurde die Heidelberger Yavuz Sultan Selim Moschee der DITIB zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Verband nahm den Angriff als „Verleumdung/Beleidigung“ mit islamfeindlicher Gesinnung auf. Quelle: ADS-DITIB
Am 27.02.2020 brach ein unbekannter Täter in die DITIB-Moschee in Winnenden ein. Laut Polizeiangaben brach der Täter die Türen gewaltsam auf und entwendete mehrere hundert Euro Bargeld. Der Sachschaden am Gebäude belief sich auf rund 2000 €. Quelle: Unbekannter bricht in Moschee ein – Polizeibericht Rems-Murr-Kreis – Zeitungsverlag Waiblingen