Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf