Am 27.02.2020 erhielt die DITIB Moschee in Hanau einen Brief mit beleidigenden und islamfeindlichen Inhalten. In dem Brief wird Bezug auf den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau vom 19.02.2020 genommen. Der Verfasser zeigt sich erfreut über den Anschlag und verhöhnt die Opfer.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd