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Am 10.06.2015 sprühten zwei unbekannte Personen gegen 23.22 Uhr zehn Hakenkreuze und die Zahl 88 an die Wände der Bilal-i-Habesi-Moschee in Welzheim. Die Täter benutzten schwarze und rote Sprühfarbe. Während des Angriffs waren Besucher in der Moschee. Jedoch bekamen diese von der Tat nichts mit. Es wurde Anzeige bei der Polizei gestellt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf