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Am 10.06.2015 sprühten zwei unbekannte Personen gegen 23.22 Uhr zehn Hakenkreuze und die Zahl 88 an die Wände der Bilal-i-Habesi-Moschee in Welzheim. Die Täter benutzten schwarze und rote Sprühfarbe. Während des Angriffs waren Besucher in der Moschee. Jedoch bekamen diese von der Tat nichts mit. Es wurde Anzeige bei der Polizei gestellt.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898