Am 16 07.2019 wurde die Barbaros Moschee in Minden Ziel eines islamfeindlichen Angriffes. Unbekannte drangen in die Moschee ein, zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten die Blätter auf dem Boden. Zudem wurden die Räumlichkeiten mit Exkremente beschmiert. Die Gemeindemitglieder entdeckten den Vorfall gegen 12 Uhr und verständigten die Polizei. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd