An der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg (HWA) sind am 06.06.2014 und am 12.06.2014 Gebetsteppiche muslimischer Studierender in Brand geraten. Diese befanden sich für gewöhnlich in einer Kartonbox im Keller des Gebäudes für Maschinenbau. Muslimische Studierende nutzen die Fläche für ihre täglichen Gebete. Bei dem ersten Brand konnte das Feuer rechtzeitig bemerkt und von Studierenden gelöscht werden. Beim zweiten Mal weitete sich das Feuer aus. Die Feuerwehr musste anrücken. Die Gebetsteppiche verbrannten und der Raum erlitt großen Schaden. Die Polizei geht von Brandstiftung aus, konnte den bzw. die TäterInnen jedoch nicht ermitteln. VertreterInnen des Allgemeinen Studienausschusses (AStA) befürchteten, es könnte sich um eine islamfeindliche Motivation handeln.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf