Am 03.05.2015 wurde in die Krefelder Merkez Gemeinde eingebrochen. Der unbekannte Täter gelangte zwischen 3 und 4 Uhr morgens durch ein Fenster in das Gebäude. Der Täter entwendete den Beamer und eine EC-Karte. Zudem habe der Täter Schaden in unbekannter Höhe angerichtet. Monate später wurde ein Fahndungsfoto des Täters veröffentlicht. Laut RP Online sei dieser zumindest am Oberkörper unbekleidet gewesen und hätte kurzgeschorenes Haar gehabt. Das Tatmotiv sei unklar. Weitere Angaben zum Fall sowie weitergehende Ermittlungen und der Verlauf des Falles sind nicht bekannt. Die betroffene Gemeinde geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd